TA-Luft 2021 ab 01.12.2021 in Kraft

Die Novelle der TA-Luft ist veröffentlicht und wird damit am 01.12.21 in Kraft treten.

Die TA-Luft wird dramatische Auswirkungen auf Tierhaltungsanlagen haben, die genehmigungsbedürftig im Sinne des BImSchG sind.

Wir werden schnellstmöglich den finalen Text prüfen und dazu eine Informationsveranstaltung anbieten. Aufgrund der kurzen Übergangsfristen, besonders für Anlagen der Verfahrensart „G“, zwingen zu schnellstmöglichem Handeln im Hinblick auf Anpassungsstrategien.

Für Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

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